Freiheitskampf lässt sich nicht verbieten – Soliblog für verfolgte Internationalist*innen online

Am 6. Dezember 2018 versandte das Landeskriminalamt Berlin (LKA), Abteilung Staatsschutz, eine „Vorladung als Beschuldigter“ an Peter Schaber, Redakteur der linksradikalen Onlineplattform lower class magazine. Der Tatvorwurf lautet: „Unterstützung terroristischer Vereinigungen im Ausland (YPG – Syrienaufenthalt).

Der Fall wird, sollte es zur Verhandlung kommen, weitreichende Auswirkungen haben. Denn bislang hat nicht einmal die Bundesrepublik Deutschland, die bei der Verfolgung kurdischer und türkischer Oppositioneller eine besonders aggressive Rolle spielt, die Volksverteidigungseinheiten YPG oder die Frauenverteidigungseinheiten YPJ offiziell als „terroristisch“ eingestuft. Der Vorstoß der Polizeibehörden zielt auf eine weitere Verschärfung der Verfolgung der kurdischen Bewegung in Deutschland sowie auf die Kriminalisierung von Internationalismus.

Natürlich sind weder die Volksverteidigungen YPG, noch die Fraueneinheiten YPJ „terroristisch“. Es sind – mehrheitlich kurdische – Selbstverteidigungsmilizen der Bevölkerung im Norden Syriens, die nicht nur einen maßgeblichen Anteil am Sieg gegen den „Islamischen Staat“ (IS) hatten, sondern auch am Aufbau einer Basisdemokratie im Norden Syriens mitwirken. Sie verschreiben sich dem Ziel der Geschlechtergerechtigkeit und einer sozialen wie ökologischen demokratischen Gesellschaft in Syrien.

Der deutsche Staat, der hier als Ankläger auftritt, spielt dagegen in Syrien eine ganz andere Rolle: Er unterstützte dubiose Gruppierungen im Land, vor allem aber förderte er den völkerrechtswidrigen Einmarsch der Türkei im Norden Syriens. Mit deutschen Waffen wird in Syrien gemordet, auch durch islamistische Banden. In Deutschland verschreiben sich die Behörden im Dienst des türkischen Autokraten Recep Tayyip Erdogan seit eh und je der Verfolgung jeder linken kurdischen oder türkischen Opposition.

Wir sehen so auch diesen Fall nicht als individuellen Fall. Der erneute Versuch der Kriminalisierung von Internationalist*innen, der nun eingeleitet wurde, und zugleich die Einstufung der kurdischen Volksverteidigungseinheiten als „terroristisch“ sind eine weitere Eskalationsstufe dieser Politik, die direkt den verbrecherischen Regime in Ankara und indirekt sogar dem Islamischen Staat nützt.

Dieser Blog dient der Information über die Kriminalisierung von Internationalist*innen, die sich der kurdischen Bewegung verpflichtet fühlen. Wir wollen den aktuellen Fall zum Ausgangspunkt nehmen, um eine Antirepressionsplattform auch für die in der Zukunft – leider – sicherlich kommenden Fälle aufzubauen. Schon jetzt ist es so, dass der Staatsschutz und andere Behörden im Grunde bei jeder Demonstration für die Rechte der Kurd*innen Teilnehmer*innen schikanieren und vor Gericht zerren.

Der Blog dient der Aufklärung über die kurden- und linkenfeindliche Politik der deutschen Bundesregierung. Zudem sammeln wir auf einem Konto der Roten Hilfe Geld für die Prozesskosten von Internationalist*innen in Berlin.

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